Lichthupe – wann erlaubt, wann verboten?



Die Lichthupe ist eine nützliche Funktion in jedem Fahrzeug, um mit anderen Verkehrsteilnehmern zu kommunizieren. Sie kann in verschiedenen Situationen hilfreich sein. Doch nicht immer wird sie ausschließlich zu den Zwecken verwendet, für die sie gedacht ist. Der Gebrauch der Lichthupe, die im Fachjargon „Leuchtzeichen“ heißt, ist klar geregelt. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es sogar nur zwei Situationen, in denen die Lichthupe betätigt werden darf. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

In diesen Situationen darf die Lichthupe benutzt werden

Auch wenn das Wort „Lichthupe“ im § 16 Abs. 1 der StVO nicht vorkommt, müssen für die Verwendung dieselben Bedingungen vorliegen, wie für die akustische Hupe. Laut Gesetz sind dies folgende:

  1. Als Warnsignal vor akuten Gefahren, unabhängig davon, ob man selbst oder andere betroffen sind
  2. Als Zeichen, um den Überholvorgang außerhalb von geschlossenen Ortschaften einzuleiten

Die Lichthupe als Warnsignal

Nehmen Sie im Straßenverkehr eine Gefährdung wahr, die Sie selbst oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, darf mittels Lichthupe darauf hingewiesen werden. So ist es etwa erlaubt, andere Autofahrer durch kurzes Aufblitzen darauf aufmerksam zu machen, dass sie ohne Licht fahren, dass Rückleuchten defekt sind oder dass das Fernlicht dauerhaft eingeschaltet ist. Auf schlecht einsehbare Gefahrenstellen, bspw. Tiere, Personen oder Gegenstände hinter einer Kurve, darf ebenfalls mit der Lichthupe aufmerksam gemacht werden, sodass der Gegenverkehr sein Tempo anpassen kann und in Bremsbereitschaft versetzt wird.

Die Lichthupe beim Überholen

Wenn Sie auf der Landstraße oder Autobahn unterwegs sind und ein vorausfahrendes Fahrzeug überholen möchten, können Sie dies mit der Lichthupe ankündigen. Eine Pflicht hierzu ist im Gesetzestext nicht verankert und gängig ist diese Praxis auch nicht. Denn beim Überholen die Lichthupe zu betätigen, kann auch schnell zu Missverständnissen führen, was vom Überholten als Nötigung aufgefasst werden kann.

Wann kann das Betätigen der Lichthupe als Nötigung gewertet werden?

Besonders auf der Autobahn ist der Einsatz der Lichthupe häufig zu beobachten. Nicht selten wollen Autofahrer so für eine freie Spur sorgen, um schnell an langsamer fahrenden Fahrzeugen vorbeizukommen. Grundsätzlich ist auch zulässig, allerdings nur, wenn man noch weit genug vom zu überholenden Fahrzeug entfernt ist und die Lichthupe lediglich einmal kurz verwendet. Fährt man zu dicht auf und betätigt die Lichthupe immer wieder, kann dieses Verhalten als Drängelei und damit als strafbare Nötigung ausgelegt werden.

Mögliche Folgen der missbräuchlichen Verwendung der Lichthupe

Ob akustische Hupe oder Lichthupe, in beiden Fällen kann die falsche Verwendung zu einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen. Die missbräuchliche Verwendung zieht ein Bußgeld von 5 bis 10 € nach sich, solange die Situation nicht den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Im Falle einer Nötigung kann die Strafe mit bis zu 3 Jahren Gefängnis, einer deutlich empfindlicheren Geldstrafe, einem Fahrverbot von bis zu 6 Monaten sowie zwei Punkten in Flensburg oder dem Entzug des Führerscheins und satten 3 Punkten geahndet werden. Kommt es außerdem zu einem Unfall, droht zudem die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse durch die Autoversicherung.